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VGH Bayern, 11.01.2008 - 13 A 06.2523 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Flurbereinigung; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.11.2002 - 4 C 5.01
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2008 - 13 A 06.2523
Über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren ist durch Beschluss zu entscheiden (BVerwG vom 18.11.2002 NVwZ-RR 2003, 246;… J. Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 14 zu § 162). - BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80
Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2008 - 13 A 06.2523
Sie ist nicht nur in schwierigen und umfangreichen Verfahren zu bejahen, sondern entspricht der Regel, da der Bürger nur in Ausnahmefällen in der Lage ist, selbst seine Rechte gegenüber der Verwaltung in ausreichender Weise zu wahren (BVerwG vom 8.5.1981 BVerwGE 62, 196;… Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 18 zu § 162). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 2 S 928/96
Der Ausschluß der Beschwerde nach VwGO § 158 Abs 2 erfaßt nicht die im …
Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2008 - 13 A 06.2523
Soweit sich die Kläger zusätzlich mit eigenen Schreiben an die Beklagte gewandt und Termine ohne Beiziehung des Verfahrensbevollmächtigten wahrgenommen haben, stellt dies die Notwendigkeit der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung und Vertretung nicht in Frage (s. hierzu VGH BW vom 18.4.1996 VBlBW 1996, 340).
- VGH Bayern, 09.01.2012 - 4 C 11.2968
Notwendigkeit der Beiziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren bei …
Es ist vielmehr anerkannt, dass auch die Kostenregelung in einem gerichtlichen Vergleich eine hinreichende Grundlage für die Entscheidung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO bildet (BayVGH vom 11.1.2008 Az. 13 A 06.2523 ; vom 12.8.2008 Az. 12 C 08.1649 ; SächsOVG vom 31.8.2005 Az. 5 E 134/05 ; OVG Lüneburg vom 3.12.1985 OVGE 39, 369;… Kopp, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 16 zu § 162). - VG Ansbach, 17.07.2012 - AN 9 K 10.02259
Notwendigkeit der Beiziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; …
Dies gilt auch, wenn das Verfahren - wie hier durch Vergleich - beendet, eine Entscheidung gemäß § 161 Abs. 2 Satz 2 VwGO aber unterblieben ist (…Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 162 RdNr. 16; BayVGH, Beschluss vom 11.1.2008, Az. 13 A 06.2523 - juris). - VG Augsburg, 04.07.2008 - Au 5 K 06.7
Nachträglicher Beschluss zur Frage der Notwendigkeit der Zuziehung eines …
Sie ist nicht nur in schwierigen und umfangreichen Verfahren zu bejahen, sondern entspricht der Regel, da der Bürger nur in Ausnahmefällen in der Lage ist, selbst seine Rechte gegenüber der Verwaltung in ausreichender Weise zu wahren (BVerwGE 62, 196; BayVGH, Beschluss vom 11.01.2008, Az. 13 A 06.2523). - VG Augsburg, 30.07.2008 - Au 1 K 07.1418
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Da die Entscheidung über die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nicht im Urteil vom 18. März 2008 enthalten war, ist sie auf Antrag durch Beschluss nachzuholen (BVerwG vom 18.11.2002 Az. 4 C 5/01; BayVGH vom 11.01.2008 Az. 13 A 06.2523).